krebsliga_aargaukrebsliga_baselkrebsliga_bernkrebsliga_bern_dekrebsliga_bern_frkrebsliga_freiburgkrebsliga_freiburg_dekrebsliga_freiburg_frkrebsliga_genfkrebsliga_glaruskrebsliga_graubuendenkrebsliga_jurakrebsliga_liechtensteinkrebsliga_neuenburgkrebsliga_ostschweizkrebsliga_schaffhausenkrebsliga_schweiz_dekrebsliga_schweiz_fr_einzeiligkrebsliga_schweiz_frkrebsliga_schweiz_itkrebsliga_solothurnkrebsliga_stgallen_appenzellkrebsliga_tessinkrebsliga_thurgaukrebsliga_waadtkrebsliga_wallis_dekrebsliga_wallis_frkrebsliga_zentralschweizkrebsliga_zuerichkrebsliga_zug
Krebsliga ZentralschweizHelfen SieErbschaften & LegateHelfen Sie

Erbschaften & Legate

Hinterlassen Sie Lebensqualität für Krebsbetroffene und ihre Angehörigen

Mit einem Legat oder einer Erbschaft für die Krebsliga Zentralschweiz sorgen Sie dafür, dass Generationen von Menschen trotz Krebs viel Lebensqualität erfahren können, dass sie mehr Chancen auf Heilung erhalten oder dass es dank besserer Früherkennung gar nicht zu einer Erkrankung kommt. Jeder Betrag aus Ihrem Nachlass unterstützt unsere Arbeit und unsere Projekte, die ganz im Dienste von Betroffenen und ihren Angehörigen stehen. Wir beraten Sie gerne dazu.

 

Warum soll ich die Krebsliga Zentralschweiz in meinem Testament begünstigen?

Damit die Krebsliga Zentralschweiz …

  • auch in Zukunft für Betroffene und ihre Nahestehenden da sein kann. Denn immer mehr Menschen erkranken an Krebs.
  • weiterhin regionale Forschungsprojekte unterstützen kann. Denn dank der Forschung können immer mehr Menschen von Krebs geheilt werden.
  • sich auch zukünftig stark in der Prävention und Früherkennung von Krebs engagieren kann. Denn 40% aller Krebserkrankungen wären vermeidbar.
  • noch viele weitere Jahre ihre Arbeit machen kann, die sie schon seit über 65 Jahren auszeichnet. Denn da die Krebsliga Zentralschweiz kaum Mittel aus öffentlicher Hand erhält, sind Spenden aus Erbschaften äusserst wichtig.

Mit der Krebsliga Zentralschweiz in Ihrem Testament werden Sie über Ihr Leben hinaus Teil unseres Engagements für die Gesellschaft.

Spenden an die Krebsliga Zentralschweiz sind von den Erbschaftssteuern befreit.

Ein Testament zu verfassen bedeutet nicht, mit dem eigenen Leben abzuschliessen. Es schafft vielmehr klare Verhältnisse und Ordnung. Für Sie selber und für Ihre Liebsten.

Ihr letzter Wille, welcher in einem Testament festgehalten wird, kann in zwei verschiedenen Formen geäussert werden:

  • Mit einem Legat (auch Vermächtnis genannt) vermachen Sie einer Person oder einer Organisation einen festen Betrag oder bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften).
  • Wenn Sie die Krebsliga Zentralschweiz als Erbin einsetzen, erhält sie eine gewisse Quote des Nachlasses (als Miterbin) oder den gesamten Nachlass (als Alleinerbin).

Sie können einer Organisation wie der Krebsliga Zentralschweiz Ihr Legat oder Erbe zweckfrei verschreiben oder den Zweck bestimmen. Dies kann die Sozialberatung, Prävention oder Forschung sein oder auch spezifische Angebote wie der Pflegebettendienst oder Angebote für Kinder erkrankter Eltern wie die Familientrauerbegleitung.

Damit Ihr letzter Wille rechtsgültig ist, schreiben Sie das Testament selbst von Anfang bis Ende von Hand. Nehmen Sie dazu einen Kugelschreiber. Als Titel schreiben Sie «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille». Formulieren Sie Ihr Testament eindeutig. Damit das Dokument Gültigkeit hat, unterzeichnen Sie es am Schluss mit Ihrer Unterschrift, Ort und Datum.

Bewahren Sie das Original dort auf, wo sich alle wichtigen persönlichen Dokumente befinden. Alternativ können Sie das Testament auch bei einer Notarin oder einem Notar sowie in der Regel bei Ihrer Gemeinden hinterlegen.

Der kostenlose Testament-Ratgeber der Krebsliga zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Testament rechtsgültig verfassen. Einsehen können Sie den Ratgeber, der auch ein Beispiel eines Testaments enthält, am Ende unserer Website "Informationen zum Bestellen und Download". Bei Rückfragen ist unsere Liga, die Krebsliga Zentralschweiz, gerne Sie da.

«Jeder 3. Mensch erkrankt im Laufe seines Lebens an Krebs. Erbschaften und Legate helfen, dass wir Betroffene und ihre Angehörigen unterstützen können.»

Carmen Stenico

Carmen Stenico
Geschäftsführung

Kontaktieren Sie mich für ein persönliches, unverbindliches Gespräch

Nahestehende Menschen oder Herzensorganisationen im Testament einzusetzen, ist ein kraftvoller Prozess. Ich berate Sie gerne, natürlich unter Wahrung der gebotenen Diskretion, damit Ihr letzter Wille auch so umgesetzt werden kann, wie Sie sich das vorgestellt haben.

Geschäftsführerin: Carmen Stenico, Telefon 041 210 25 50, Mail

Auf den 1. Januar 2023 trat das revidierte Erbrecht in Kraft. Erblasser können jetzt über einen grösseren Anteil ihres Nachlasses frei bestimmen. Es empfiehlt sich deshalb, bestehende Testamente zu überprüfen.

Wer sein Erbe mittels Testament oder Erbvertrag regelt, kann künftig mindestens die Hälfte des Vermögens frei verteilen. Konkret werden ab 1. Januar 2023 die Pflichtteile der Kinder gesenkt und die Pflichtteile der Eltern gestrichen. Der Pflichtteil ist jener Teil des gesetzlichen Erbteils, worauf bestimmte Familienmitglieder einen Rechtsanspruch haben und in einem Testament nicht unterschritten werden dürfen. Die Höhe dieser Pflichtteile ist abhängig von der Familienkonstellation (s. Übersicht).

Neben den Pflichtteilen verbleibt die «freie Quote», worüber die Erblasserin oder der Erblasser frei verfügen kann. In der Höhe dieser freien Quote kann zum Beispiel eine gemeinnützige Organisation im Testament berücksichtigt werden. Wenn Sie kein Testament oder Erbvertrag verfassen, kommen die gesetzlichen Erbteile zum Zug. Diese gesetzliche Erbfolge bleibt auch ab 1. Januar 2023 gleich.

Inwiefern betrifft mich das neue Erbrecht? Wenn Sie Ihren Nachlass bereits mit einem Testament oder Ehe-/Erbvertrag geregelt haben, empfehlen wir, diesen durch eine Fachperson zu überprüfen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 ohne Übergangsfrist in Kraft. Vor allem wenn Sie in Ihren bestehenden Regelungen Pflichtteile erwähnen, kann es zu Schwierigkeiten bei der Interpretation Ihres letzten Willens kommen.

Haben Sie Fragen zum Erbrecht, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der Sie – unter Vorbehalt der gesetzlichen Erbansprüche – festlegen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie können Erben einsetzen und unter Umständen ausschliessen, Legate vermachen, eine Anordnung für die Erbteilung erlassen oder einen Willensvollstrecker einsetzen. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das heisst, Ihr Erbe wird nach dem Gesetz auf den Ehepartner und die Nachkommen verteilt. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an entfernte Verwandte. Als entfernte Verwandte gelten Grosseltern sowie deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben. 

Ein Testament zu verfassen bedeutet nicht in erster Linie mit dem eigenen Leben schon abzuschliessen. Es schafft vielmehr klare Verhältnisse und Ordnung. Für Sie selber und Ihre Liebsten.

Wenn Sie also keine direkten Nachkommen oder Ehepartner haben, wenn Sie nicht mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner verheiratet sind resp. die Partnerschaft nicht registriert ist, oder Sie nahestehende, nicht verwandte Menschen begünstigen oder die Arbeit von Organisationen berücksichtigen möchten, die Ihnen besonders am Herzen liegen, dann ist es besonders wichtig ein Testament zu machen.