Ein Testament zu verfassen bedeutet nicht, mit dem eigenen Leben abzuschliessen. Es schafft vielmehr klare Verhältnisse und Ordnung. Für Sie selber und für Ihre Liebsten.
Ihr letzter Wille, welcher in einem Testament festgehalten wird, kann in zwei verschiedenen Formen geäussert werden:
- Mit einem Legat (auch Vermächtnis genannt) vermachen Sie einer Person oder einer Organisation einen festen Betrag oder bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften).
- Wenn Sie die Krebsliga Zentralschweiz als Erbin einsetzen, erhält sie eine gewisse Quote des Nachlasses (als Miterbin) oder den gesamten Nachlass (als Alleinerbin).
Sie können einer Organisation wie der Krebsliga Zentralschweiz Ihr Legat oder Erbe zweckfrei verschreiben oder den Zweck bestimmen. Dies kann die Sozialberatung, Prävention oder Forschung sein oder auch spezifische Angebote wie der Pflegebettendienst oder Angebote für Kinder erkrankter Eltern wie die Familientrauerbegleitung.