Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der Sie – unter Vorbehalt der gesetzlichen Erbansprüche – festlegen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie können Erben einsetzen und unter Umständen ausschliessen, Legate vermachen, eine Anordnung für die Erbteilung erlassen oder einen Willensvollstrecker einsetzen. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das heisst, Ihr Erbe wird nach dem Gesetz auf den Ehepartner und die Nachkommen verteilt. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an entfernte Verwandte. Als entfernte Verwandte gelten Grosseltern sowie deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben.
Ein Testament zu verfassen bedeutet nicht in erster Linie mit dem eigenen Leben schon abzuschliessen. Es schafft vielmehr klare Verhältnisse und Ordnung. Für Sie selber und Ihre Liebsten.
Wenn Sie also keine direkten Nachkommen oder Ehepartner haben, wenn Sie nicht mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner verheiratet sind resp. die Partnerschaft nicht registriert ist, oder Sie nahestehende, nicht verwandte Menschen begünstigen oder die Arbeit von Organisationen berücksichtigen möchten, die Ihnen besonders am Herzen liegen, dann ist es besonders wichtig ein Testament zu machen.